Mitgliedschaft und Aktivitäten



Voraussetzungen für die Mitgliedschaft


Die Mitglieder der Kammer der Schweizerischen Pensionskassen-Experten gehören der Schweizerischen Aktuarvereinigung (SAV) an, sind anerkannte Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge im Sinne von Art. 53 Abs. 2 BVG und Art. 37 BVV2 und weisen sich über fundiertes Fachwissen in Versicherungsmathematik und –technik sowie über mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich der beruflichen Vorsorge aus. Sie sind hauptberuflich als Berater von betrieblichen oder verbandlichen Vorsorgeeinrichtungen privaten und öffentlichen Rechts tätig und üben ihre Funktion als Inhaber oder Partner eines Beratungsbüros, als Partner oder leitender Angestellter einer Beratungsgesellschaft oder als Führungskraft bei einer Pensionskasse aus.

Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit beachten sie die Standesregeln der Aktuare SAV sowie die Grundsätze und Richtlinien für Pensionsversicherungsexperten. Sie gewährleisten den Vorsorgeeinrichtungen, für welche sie tätig sind, eine objektive und unabhängige Beratung.


Beratungstätigkeit

Der Pensionskassen-Experte nimmt die ihm in Art. 53 BVG zugeteilten Aufgaben wahr : er kontrolliert die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung durch periodische Erstellung einer versicherungstechnischen Bilanz, und er prüft, ob die versicherungstechnischen Bestimmungen der Vorsorgereglemente den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Neben diesen Hauptaufgaben stellt er den Vorsorgeeinrichtungen einen breiten Fächer weiterer Dienstleistungen zur Verfügung und schafft damit die Voraussetzungen, um die optimale Vorsorgelösung nach Mass zu ermitteln und diese dann effizient und kostengünstig durchzuführen. Das Dienstleistungsangebot umfasst insbesondere:

• Entwicklung, Gestaltung und Einführung von Vorsorgekonzepten
• Aufbau und Organisation autonomer und halbautonomer Pensionskassen
• Ausarbeitung von Vorsorgereglementen, Statuten, Anschlussvereinbarungen
• Finanzierungsanalysen, versicherungstechnische Studien zu Spezialfragen
• Versicherungstechnische Beurteilungen nach nationalen und internationalen Normen
• Risiko-Analysen, Versicherungsberatung, -vermittlung und –kontrolle
• Beratung bei und Durchführung von Fusionen, Liquidationen und
Teilliquidationen, Ausarbeitung von Sozialplänen
• Schulung und Information von Stiftungsräten, Verwaltern von
Pensionskassen und von Versicherten
• Behandlung individueller Spezialfälle


Weitere Tätigkeiten

Vielfach bietet der Experte auch Verwaltungs-Dienstleistungen an :

• Führung der Stiftungsbuchhaltung
• Führung der individuellen Versichertendaten
• Erstellen der Vorsorgeausweise
• Abwicklung von Ein- und Austritten sowie aller weiteren Mutationen
• usw.

Dank diesem Service können die Vorsorgeeinrichtungen ihre Eigenständigkeit beibehalten und nach Belieben bestimmte Verwaltungsaufgaben an den Spezialisten delegieren.

Die Mitglieder der Kammer stehen den Vorsorgeeinrichtungen für Auskünfte über ihre Dienstleistungen jederzeit gerne zur Verfügung.