Internationale Rechnungslegung
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Verabschiedung des aktuellen Rechnungslegungsstand
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IFRS Expertenbestätigung
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege
Die Treuhandkammer hat uns auf eine neue Anforderung im Rahmen der Revisionstätigkeit nach IFRS aufmerksam gemacht. In Zukunft müssen die Experten bestätigen, dass sie über die berufliche Fähigkeit verfügen eine Bewertung nach IAS 19 durchzuführen und die notwendige Objektivität gegenüber dem Auftraggeber haben.
Beiliegend senden wir Ihnen die notwendigen Standarttexte, die in den mathematischen Bericht eingefügt oder als separates Schreiben abgefasst werden können. Wir überlassen es Ihnen, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen. Wir möchten aber festhalten, dass beim Fehlen einer Bestätigung oder bei einer ungenügenden Formulierung, die Revisionsgesellschaft gezwungen ist, im Namen des Auftragsgebers, eine zufriedenstellende Bestätigung einzufordern.
Beiliegend senden wir Ihnen die notwendigen Standarttexte in deutscher, französischer und englischer Sprache.Sie erhalten ebenfalls die Richtlinien die im Rahmen der Revisionstätigkeit zu befolgen sind und die den Spezialisten vertraut sein müssen.
Der Vorstand
IAS 19 ISA 500_Bestätigung Aktuar
IAS 19 ISA 500_Déclaration de l'actuaire
