Richtlinie zur Unabhängigkeit des Experten

Richtlinien zur Unabhängigkeit der Pensionskassen-Experten, definitive Fassung, Inkrafttretung per 1.7.2006

Unabhängigkeitsrichtlinien_d

 

 

Die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten hat zusammen mit der Schweizerischen Aktuarvereinigung die Grundsätze und Richtlinien für Pensionsversicherungsexperten aufgestellt. Durch die Anwendung dieser Grundsätze soll eine sachgemässe Durchführung der vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben und das dazu notwendige verantwortungsbewusste Handeln und Verhalten sichergestellt werden. Die Grundsätze beschränken sich auf die Art und Weise der Durchführung der dem Pensionsversicherungsexperten zukommenden Aufgaben.

Grundsätze-und-Richtlinien