ARBEITSGRUPPEN
Arbeitsgruppe Fachrichtlinien - Auftrag und Grundsätze
Der Vorstand der Kammer hat anlässlich seiner Sitzung vom 22.8.2005 den Auftrag für die Erarbeitung von Fachrichtlinien durch eine spezielle Arbeitsgruppe formuliert. Dazu wurde im Auftrag festgehalten:
Die vom Vorstand eingesetzte AGFR soll zuhanden der Mitglieder verbindliche Richtlinien über verschiedene Fachthemen erarbeiten. Die Zielsetzung ist wie folgt definiert:
· Die Fachrichtlinien ergänzen und konkretisieren die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der dem Experten für berufliche Vorsorge zugeordneten bzw. durch diesen wahrzunehmenden Aufgaben. Die Fachrichtlinien werden zu Einzelthemen erlassen.
· Die Fachrichtlinien umfassen zwei Teile: die eigentlichen „Richtlinien“ und die zugehörigen „Erläuterungen“. Die „Richtlinien“ enthalten die Regeln, die Erläuterungen dienen der ergänzenden Erklärung und Beschreibung.
· Die Fachrichtlinien können verschiedene Wege aufzeigen, sofern eine gleichwertige Information sichergestellt ist. Sie vertreten Lösungen, die theoretisch und fachlich korrekt, aber auch praxisbezogen und wirtschaftlich sind.
Fachrichtlinien
Leitung
Emmanuel Vauclair
Mitglieder
Benno Ambrosini
Christoph Furrer
Olivier Kern
Dominique Koch
Christoph Plüss
Swiss Solvency Test (SST)
Leitung
Martin Wagner
Mitglieder
Christoph Ryter
Cédric Regad
Roger Baumann
Christophe Steiger
Internationale Rechnungslegung
Leitung
Willi Thurnherr
Mitglieder
Peter Zanella
Benno Ambrosini
Urs Barmettler
Dominique Pouget
Olivier Vaccaro
Stephan Wyss
Weiterbildungskommission
Leitung
Peter Schiess
Mitglieder
Rolf Amrein
Pierre-Alain Ferréol
Peter Gubser
André Tapernoux
Laurence Weber
